Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Jan Wandrey und ich stelle für Ihr Unternehmen aus Königs Wusterhausen den Datenschutzbeaufragten. Als externer Datenschutzbeaufragter in Königs Wusterhausen arbeite ich darauf hin, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhält. Zusammen mit meinem AGIDAT-Team beraten wir Sie zu datenschutzrechtlichen Themen, schulen Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie in allen Belangen rund um den Datenschutz. Auf unser Expertenwissen können Sie vertrauen. Das AGIDAT-Team besteht ausschließlich aus DEKRA-zertifizierten Fachkräften

Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter aus Königs Wusterhausen – Leistungen

Der Datenschutzbeauftragte – Fragen und Antworten

Ab wann besteht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?

Die Datenschutzgesetze knüpfen die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten an unterschiedliche Bedingungen. Einerseits sieht die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) vor, dass auf jeden Fall ein Datenschutzbeaufragter benannt werden muss, wenn

  • die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird,
  • oder die Kerntätigkeit des Unternehmens eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von Personen darstellt,
  • oder die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (z.B. Gesundheitsdaten) oder strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten  besteht.

Ergänzt wird diese Vorschrift auf nationaler Ebene durch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Danach muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn

  • sich mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen,
  • oder Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen,
  • oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeaufragten benennen muss, können Sie uns gerne kontaktieren.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

In erster Linie hat der Datenschutzbeauftragte eine unterrichtende bzw. beratende Funktion. Er ist der erste Ansprechpartner der Geschäftsführung und aller Beschäftigten in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten.

Weiterhin überwacht der Datenschutzbeaufragte die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und Strategien zum Schutz personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang sensibilisiert und schult er alle Beschäftigten, die an Verarbeitungsvorgängen beteiligt sind.

Daneben berät der Datenschutzbeauftragte auf Anfrage im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung, arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und gilt als Anlaufstelle für diese.

Daraus ergeben sich unter anderem folgende konkrete Aufgaben:

  • Datenschutzrechtliche Beratung zu bestehenden und geplanten Unternehmensprozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Überprüfung bzw. Durchführung der Mitarbeiterschulung und der Verpflichtung auf Vertraulichkeit
  • Sensibilisierung aller Beschäftigten für Datenschutz
  • Mithilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Erstellung von regelmäßigen Tätigkeitsberichten
  • Kooperation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
  • Überprüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen und technisch-organisatorischen Maßnahmen

Die Aufgaben sind für interne wie externe Datenschutzbeaufragte gleich.

Welche Kosten entstehen für einen externen Datenschutzbeauftragten?

Die datenschutzrechtliche Betreuung eines externen Datenschutzbeaufragten ist keine standardisierte Dienstleistung. Preise unterscheiden sich je nach Leistungsumfang, daher kann keine allgemeine Aussage über die Kosten bzw. Preise gemacht werden. Insbesondere folgende Faktoren beeinflussen die Kosten für externen Datenschutz:

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Anzahl der Niederlassungen/Standorte
  • Geschäftsgegenstand des Unternehmens
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  • Unternehmenssprache
  • Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer

Wenn Sie Interesse an einem externen Datenschutzbeaufragten haben, kontaktieren Sie uns bitte mit vorgenannten Angaben. Auf dieser Grundlage senden wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich ein individuelles Angebot zu.

Welche Vorteile hat ein externer gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten?

Die Datenschutzgesetze schreiben vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Hingegen kann das Unternehmen frei entscheiden, ob die Funktion des Datenschutzbeauftragten ein Mitarbeiter (intern) oder ein außenstehender Dienstleister (extern) übernehmen soll.

In jedem Fall muss der Datenschutzbeaufragte die nötige fachliche und praktische Kompetenz besitzen, um das Thema Datenschutz ordnungsgemäß zu erledigen. Oftmals zeigt sich bereits nach kurzer Zeit, dass ein benannter Mitarbeiter als interner Datenschutzbeaufragter mit der Aufgabe überfordert ist, da langjährige Erfahrung und Qualifikation fehlen. Dem gegenüber ist ein externer und zertifizierter Datenschutzbeaufragter auf das Thema Datenschutz spezialisiert. Er besitzt die geforderten Fähigkeiten, um Probleme und Aufgaben nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze zu lösen.

Ein weiterer Vorteil eines externen Datenschutzbeaufragten sind die geringeren Kosten. Diese sind zudem vertraglich festgelegt und transparent. Im Wesentlichen entsteht der Kostenvorteil durch hohe Aus- und Weiterbildungskosten eines internen Datenschutzbeaufragten. Diese hat ein externer Datenschutzbeaufragter bereits im Angebot eingepreist und auf mehrere Kunden verteilt.

Zu beachten ist auch die Haftung. Diese ist bei einem internen Datenschutzbeaufragten nach den Regelungen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs beschränkt.

Daneben genießt ein interner Datenschutzbeaufragter innerhalb des Unternehmens besonderen Kündigungsschutz. Ein externer Datenschutzbeaufragter kann je nach Vertragsbedingungen gekündigt werden.

Ein interner Datenschutzbeaufragter kann unter gewissen Umständen vorteilhaft sein, wenn er mit allen Prozessen, Betriebs- und Geschäftsabläufen bereits vertraut ist. Hier zeigt sich die Notwendigkeit eines praxisorientierten externen Datenschutzbeaufragten, der sich schnell, tiefgründig und branchenübergreifend einarbeiten kann.

Wie ist die Haftung eines Datenschutzbeauftragten?

Auch nach der Bestellung eines externen Datenschutzbeaufragten bleibt das Unternehmen für die Einhaltung der Datenschutzgesetze verantwortlich. Der Verantwortliche trägt weiterhin die Haftung. Er ist auch Adressat für Bußgelder oder Sanktionen der Aufsichtsbehörden. Diese Haftung kann nicht auf einen externen Datenschutzbeaufragten übertragen werden.

Falls jedoch durch eine Falschberatung des externen Datenschutzbeaufragten ein Bußgeld oder ein anderer Schaden entstanden ist, kann das Unternehmen einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch geltend machen. Damit wird der externe Datenschutzbeaufragte in Regress genommen. Für diese Fälle hat ein externer Datenschutzbeaufragter in der Regel eine Berufshaftpflichtversicherung.

Muss die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten der Datenschutzbehörde gemeldet werden?

Nach der DSGVO hat das Unternehmen lediglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Aufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer haben teilweise Meldeportale eingerichtet, mit deren Hilfe die Meldung online durchgeführt wird. Andere Aufsichtsbehörden stellen PDF- bzw. Word-Dokumente bereit. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Webseite der jeweiligen Aufsichtsbehörde.

Welche Strafen drohen, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?

Die Bestellung eines Datenschutzbeaufragten ist für bestimmte Unternehmen verpflichtend. Verstöße gegen die Pflichten aus den Datenschutzgesetzen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Nach der DSGVO können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt werden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter für Unternehmen aus Königs Wusterhausen

AGIDAT berät branchenunabhängig. Durch die langjährige Erfahrung haben wir spezifisches Branchenwissen aufgebaut. Gleichzeitig können wir uns schnell in neue Geschäftszwecke hinein denken. Nachfolgend sehen Sie eine Auswahl der Branchen, in denen AGIDAT als externer DSB tätig ist.