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13. Juni 2019 von Jan Wandrey

Einsatz von WhatsApp im Beruf bleibt problematisch

In der heutigen Zeit greifen viele Mitarbeiter auf den Messenger-Dienst WhatsApp zurück, um geschäftlich mit Kollegen, Kunden oder Lieferanten zu kommunizieren. Auch Sie?

Das Problem an dem Messenger ist aus datenschutzrechtlicher Sicht, dass Kontaktdaten (z.B. Rufnummer, Name) bei der Benutzung der App an WhatsApp übermittelt werden.

Kann WhatsApp auf dem Firmenhandy genutzt werden?

Es kommt drauf an.

Ohne weitere Maßnahmen kann WhatsApp nicht DSGVO-konform genutzt werden. 

Unternehmen müssen sicherstellen, dass keine personenbezogene Daten an Dritte App-Betreiber wie WhatsApp übermittelt werden. Genau das passiert aber ohne spezielle Maßnahmen: Wenn Sie WhatsApp nutzen, stimmen Sie zu, dass die Telefonbuchdaten zu WhatsApp hochgeladen werden. Damit geben Sie Daten im Adressbuch an Dritte weiter. Hierzu benötigen Sie eine Einwilligung von jedem einzelnen Kontakt aus seinem Adressbuch. Sich alle diese Einwilligungen einzuholen, ist in der Praxis kaum umsetzbar.

Aus diesem Grund haben verschiedene Dienstleister Lösungen entwickelt, die den Einsatz von WhatsApp datenschutzkonform gestalten (sog. WhatsApp for Business).

Was ist mit der Nutzung auf einem privaten Smartphone?

Auch wenn Sie Ihr privates Smartphone für betriebliche Zwecke einsetzen, darf WhatsApp nicht installiert werden.

Der Einsatz von privaten Geräten zur betrieblichen Nutzung ist datenschutzrechtlich grundsätzlich problematisch, da der Arbeitgeber als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO keine Sicherungs- und Kontrollmöglichkeiten hat, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden.

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Kategorie: Alle Sensibilisierungen Stichworte: Sensibilisierung, Telefon, WhatsApp

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