Erstellung von (PIA,DSFA) 

Risikobewertungen und Datenschutzfolgenabschätzungen

Haben Sie jede Verarbeitung einer Risikobewertung unterzogen? 

Dass sollten Sie tun. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass Sie in der Lage sind, auf Anforderung ein vollständiges und aktuelles Verarbeitungsverzeichnis vorzulegen, welches für jede Verarbeitung eine Risikobewertung enthält. 

Dabei geht es ausschließlich um die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person(en). 

AGIDAT unterstützt Sie bei der Erstellung einer solchen Risikobewertung und erstellt diese zu jedem Ihrer Verarbeitungen. 

Diese Risikobewertungen sind die Grundlage für die Bewertung, welche der Verarbeitungen in Ihrem Risiko gesenkt werden sollten, um möglichst nicht in das Kriterium einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu fallen. 

Datenschutz-Folgenabschätzungen sind sozusagen die Risikobewertungen “delux”. Sie sind meist sehr aufwändig. 

AGIDAT unterstützt Sie bei der Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei den Verarbeitungen, bei denen das Risiko nicht unter den Schwellwert gedrückt werden kann.