
Grundrecht eines jeden EU-Bürgers
Datenschutz ist als Bezeichnung verwirrend. Wer schützt welche Daten vor wem, wovor und warum? Beginnen wir ganz vorn.
Die Europäische Grundrechte-Charta gibt jedem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist ein Teilbereich des Rechts auf Privatsphäre, da das Recht auf Selbstbestimmung durch Datenerhebungen, -speicherungen und -verarbeitungen erheblich beeinträchtigt werden kann.(1)
Unternehmen in der Pflicht
Zum Schutz der Daten hat die EU eine Verordnung in Kraft gesetzt. Es ist die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO oder in Englisch GDPR abgekürzt. In ihr ist geregelt, welche Rechte und Pflichten die betroffenen Parteien haben. So liegt zum Beispiel die Beweispflicht der ordnungsgemäßen Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei den Unternehmen. Betroffene Personen haben ein umfangreiches Auskunftsrecht und die Unternehmen eine umfangreiche Informationspflicht. Das gilt für Kunden ebenso wie für Lieferanten, Mitarbeiter oder Bewerber.
Sicherheit der Verarbeitung
Eine besondere, komplexe Anforderung beinhaltet auch Artikel 32 der DSGVO. Hier wird beschrieben, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, um die personenbezogenen Daten ab der Erhebung durch die verantwortliche Stelle (das Unternehmen) bis zur Löschung derselben vor unberechtigter Verarbeitung zu schützen.
DSGVO Artikel 4 Satz 2 definiert die Verarbeitung: Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
DSGVO – Komplex und problematisch in der Auslegung
Die Anforderungen der DSGVO bringen es mit sich, dass der Weg zur Konformität nicht von heute auf morgen zu bewerkstelligen ist. Ob es nun die Aufnahme der Verarbeitungen ist, die Umsetzung der Informationspflichten und der Betroffenenrechte in Unternehmensprozesse, die Risikobetrachtung und die Feststellung des Schutzbedarfes – alles dauert, braucht Zeit, bindet Ressourcen und Finanzen.
Hilfe von Experten – Eine gute Idee?
Externe Experten haben ihre Vorteile. Sie haben das notwendige Wissen und die Erfahrung, die man selbst im Unternehmen nicht hat und auch nicht aufbauen will oder kann. Der Umfang und die Tiefe der Beratung und Umsetzung ist immer von den spezifischen Gegebenheiten abhängig. Weiter kommt man sehr gut bei einem ersten persönlichen Gespräch.
(1) https://www.baywidi.de/wiki/verfassungsrechtliche-grundlagen/europarechtliche-vorgaben/die-europaeische-menschenrechtskonvention-emrk/